Stipendien für humanistische Studierende

Noch knapp vier Wochen sind es bis zum Fristende für die erste Bewerbungsrunde des Humanistischen Studienwerks. Der Vorstand des Begabtenförderwerks, Michael Bauer, spricht über die Leistungen der neuen Einrichtung und ihre Ziele.

Warum gibt es das Humanistische Studienwerk? Es existieren doch schon diverse Studienwerke, Stiftungen und andere Stipendiengeber in Deutschland.

Ja, das stimmt. Ich bin selbst ehemaliger Stipendiat einer solchen Stiftung. Deshalb weiß ich auch, wie wichtig und nützlich eine Förderung sein kann, nicht nur finanziell, sondern auch ideell, vom Netzwerk her und den Leuten, die man trifft. In der Landschaft dieser politischen und religiösen Stiftungen und Förderwerke gab es allerdings eine Lücke. Keine dieser Institutionen war ausdrücklich dem Humanismus verpflichtet, auch in seiner weltanschaulichen Dimension. Diese Lücke haben wir nun geschlossen.

Wer kann sich um eine Förderung bewerben?

Grundsätzlich alle Studierenden, die an einer anerkannten Hochschule einen anerkannten Studiengang absolvieren, unter 35 Jahre alt sind und nicht bereits ein anderes Stipendium erhalten. Der Bezug von BAföG-Leistungen steht einer Förderung nicht entgegen. Besonders wichtig ist uns neben dem humanistischen Profil der Bewerber*innen auch, dass sie nicht nur exzellente Leistungen vorweisen können, sondern sich auch in der Gesellschaft engagieren.

Und was kann man dann bekommen?

Diejenigen, die als Stipendiat*innen ausgewählt werden, erhalten eine monatliche Förderung von 200 Euro für zwei Jahre, bzw. bis zum Ende ihres Studiums. Außerdem haben sie die Gelegenheit, an unserer ideellen Förderung teilzunehmen, das sind z. B. Treffen mit anderen Stipendiat*innen, Teilnahme an Veranstaltungen etc.

200 Euro monatlich sind schon mal was, aber leben kann man davon nicht. Warum ist die Förderung denn nicht höher, so wie bei anderen Förderwerken?

Ganz einfach: Wir erhalten bisher keine staatlichen Mittel. Die 13 großen etablierten Begabtenförderwerke bekommen jährlich viele Millionen aus dem Bundeshaushalt, die sie dann weiterverteilen. Wir stehen zwar mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in Kontakt deshalb, aber die Offenheit des Ministeriums für uns ist noch begrenzt. Die Leitung des Hauses ist bekanntlich ziemlich klar konfessionell aufgestellt, vielleicht spielt das eine gewisse Rolle. Aber wir sind es gewohnt, dicke Bretter zu bohren. Es ist natürlich ein weiter Weg, bis eine finanzielle Gleichstellung mit anderen Werken realisiert werden kann. Bis dahin sind wir vor allem auf private Spenden angewiesen. Aber wir haben einen Anfang gemacht und arbeiten daran, dass in der Zukunft die Stipendienhöhe steigen kann.

Dennoch stimmt es natürlich: Unsere Förderung ist zunächst als Erleichterung gedacht, um das Studium zu unterstützen, aber sie sichert nicht den Lebensunterhalt.

Zum Stichwort Gleichstellung: Ist es nicht diskriminierend, dass evangelische, katholische, jüdische und muslimische Studierende auf sie zugeschnittene Förderstiftungen haben, humanistische aber nicht?

Das kann man so sehen, aber es hängt natürlich vom Diskriminierungsbegriff ab. Fakt ist jedenfalls, dass die Bundesregierung neben den politischen Stiftungen, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und der eigenen Studienstiftung bisher nur konfessionelle Förderwerke in die Finanzierung einbezogen hat. Das ist auf jeden Fall eine Schieflage, die kritikwürdig ist. Der Staat muss sich in unserer Rechtsordnung nicht von den Religionen und Weltanschauungen fernhalten, aber er darf auch nicht die einen privilegieren und die anderen ignorieren. Er muss gleich behandeln.

Aber wenn das so ist, warum passiert es denn dann nicht?

Zum einen weil es immer politische Interessenlagen gibt, bei denen wir Humanist*innen nicht so sehr im Fokus stehen wie religiöse Menschen, die Religionsgemeinschaften bzw. die Kirchen. Das mag an der persönlichen Orientierung vieler Politiker*innen liegen, aber auch an den großen Lobby-Möglichkeiten der religiösen Organisationen. Außerdem werden wir oft gern als bloße Nörgler*innen und notorische Kirchen- bzw. Religionskritiker*innen dargestellt, die nichts eigenes, Positives anzubieten hätten. Wir müssen sogar heute noch immer daran arbeiten, als Menschen mit eigenen Überzeugungen, Traditionen und Lebensentwürfen erkennbar zu werden. Wir sind schließlich nicht „nichts“.

Zum anderen, und das ist für die staatliche Gleichbehandlung ungemein wichtig, muss nur gleich behandelt werden, was auch gleich ist. In unserem Kontext ist das nicht nur der Bezug auf eine religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugung, sondern auch die institutionelle Unterfütterung dieses Anspruchs. Deshalb haben wir das Humanistische Studienwerk als öffentlich-rechtliche Anstalt einer anerkannten weltanschaulichen Gemeinschaft gegründet, und nicht als bloßen Verein oder Privatinitiative. Wir wollen deutlich machen, dass auch Humanist*innen mit ihren Ansprüchen Teil der öffentlichen Sphäre sind, auch rechtlich, und nicht nur irgendwelche Einzelpersonen im gesellschaftlichen Halbschatten.

Wenn ich mich für ein Stipendium bewerben will, was müsste ich dann tun?

Einfach die auf unserer Homepage genannten Unterlagen einscannen und uns zuschicken. Bis zum 1. Dezember um Mitternacht nehmen wir Bewerbungen für das Sommersemester 2020 an. Wer später schickt, kommt in den Pool für das nächte Wintersemester. Dann gibt es ein persönliches Gespräch mit den Kandidat*innen, und am Ende wählt der Auswahlausschuss die Stipendiat*innen aus.

Und wer ist in diesem Auswahlausschuss?

Derzeit sind es sieben Personen, fünf kommen aus ganz verschiedenen Bereichen der Wissenschaft und arbeiten an Universitäten und Hochschulen im ganzen Bundesgebiet, und dazu kommen als geborene Mitglieder noch zwei Vertreter des Studienwerks.

Würden Sie einen Tipp geben, wie eine Bewerbung besonders hohe Chancen bekommt?

(lacht) Nein, da habe ich keinen Tipp. Nur eins vielleicht: Wichtig ist, dass die gesamte Persönlichkeit deutlich wird und überzeugt.

Die Fragen stellte Sarah Scherf.

Hinweis

Bewerbungen für den Förderbeginn zum Wintersemester 2025/26 sind vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 möglich.