Satzung

§ 1 Das Humanistische Studienwerk AöR ist eine rechtlich nicht selbständige Anstalt in Trägerschaft der Humanistischen Vereinigung K.d.ö.R. mit Sitz in Nürnberg.

§ 2 Gegenstand der Humanistisches Studienwerk AöR ist die Förderung besonders begabter und gesellschaftlich engagierter Studierender. Die Förderung erfolgt in ideeller und/oder in finanzieller Weise. Das Weitere wird in einer Förderordnung bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung der Förderprogramme des Humanistischen Studienwerks wird durch die Organe der Anstalt bestimmt.

§ 3 Die Auswahl der Geförderten erfolgt durch einen Auswahlausschuss, der vom Präsidium des Trägers berufen wird. Ihm gehören durch Amt der Vorstand und der*die Präsident*in des Trägers an. Das Weitere wird in einer Auswahlordnung bestimmt.

§ 4 Die Humanistisches Studienwerk AöR wird in ihrem Namen nach außen durch die Organe ihres Trägers in analoger Doppelfunktion vertreten und von ihm in Regie verwaltet. Die Aufsichtsorgane des Trägers wirken als Aufsichtsorgane der Anstalt (Präsidium, Revisionskommission) im Rahmen eines getrennten Kontroll-und Berichtswesens. Die Rechnungslegung der Anstalt erfolgt abgegrenzt von der des Trägers. Die Anstalt verfügt über von denen des Trägers getrennte Bankkonten.

§ 5 Diese Satzung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft

Hinweis

Bewerbungen für den Förderbeginn zum Wintersemester 2025/26 sind vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 möglich.