Zusammenarbeit mit Deutschlands größtem Begabtenförderungswerk

Das Humanistische Studienwerk (HStW) wird ab diesem Jahr ein Vorschlagsrecht beim ältesten und größten deutschen Begabtenförderungswerk ausüben können. Das haben die Generalsekretärin der Studienstiftung des deutschen Volkes, Dr. Annette Julius, und der HStW-Vorstand Michael Bauer vereinbart. Ziel des Vorschlagsrechts ist es, besonders talentierten jungen Menschen mit humanistischer Orientierung bessere Zugänge zu einem Stipendium der Studienstiftung zu bieten. Bisher finanziert das Bundesministerium für Bildung und Forschung noch keine Begabtenförderung mit ausdrücklich humanistischem Profil.

Die 1925 gegründete Studienstiftung des deutschen Volkes nimmt jedes Jahr 14.000 Stipendiat*innen auf, weitere 2.000 werden über das Elitenetzwerk Bayern im Rahmen des Max-Weber-Programms unterstützt. Studierende, die ein Stipendium der Studienstiftung anstreben, müssen zu den besten fünf bis zehn Prozent ihres Semesters zählen. Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Hinweis

Bewerbungen für den Förderbeginn zum Wintersemester 2025/26 sind vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 möglich.