Wer kann gefördert werden?
Das Humanistische Studienwerk – Robert Blum fördert besonders begabte und gesellschaftlich engagierte Studierende aus Deutschland und dem Ausland – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Glaube oder sexueller Orientierung. Förderfähig sind alle Bachelor- und Masterstudiengänge aller wissenschaftlichen und künstlerischen Fächer an einer anerkannten deutschen Hochschule. Die Förderung kann bis zum Lebensalter von 35 Jahren erfolgen. Promotionsstudiengänge werden derzeit nicht gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Die Höchstförderdauer beträgt zwei Jahre je Studiengang. Nach einer Bachelor- oder Masterförderung ist eine Konsekutivförderung eines aufbauenden bzw. weiterführenden Studienabschlusses in einem neuen Auswahlverfahren möglich.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in ideeller und teilweise auch finanzieller Weise. Die ideelle Förderung umfasst z. B. Mentoring, themenbezogene Stipendiat*innentreffen und freien Eintritt zu bestimmten Veranstaltungen und Kongressen. Die finanzielle Förderung beträgt derzeit 200,00 € monatlich. Sie ist nicht rückzahlbar.
Wie werden die Geförderten ausgewählt?
Die Bewerberinnen und Bewerber werden von Vertrauenspersonen des Studienwerks zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Auf dessen Grundlage und auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen entscheidet der Auswahlausschuss des Studienwerks über die Aufnahme in die Förderung.
Wer sind die Mitglieder des Auswahlausschusses?
Der Auswahlausschuss des Humanistischen Studienwerks – Robert Blum setzt sich aus Mitgliedern aus den Bereichen Forschung, Lehre und Wirtschaft zusammen.
Seit wann gibt es das Humanistische Studienwerk?
Das Humanistische Studienwerk – Robert Blum wurde 2019 durch die Humanistische Vereinigung ins Leben gerufen.
Warum ist die Förderung geringer als bei anderen Förderwerken, z. B. den Parteistiftungen oder den Werken von Religionsgemeinschaften?
Das Humanistische Studienwerk – Robert Blum erhält anders als die großen religiösen und parteinahen Studienwerke bisher keine Mittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Aber wir arbeiten daran, dass sich das ändert. Derzeit finanzieren wir uns allein durch Zuwendungen und Spenden.
Ist es möglich, ein Stipendium zu erhalten, obwohl bereits eine Ausbildungsförderung oder ein weiteres Stipendium besteht?
Eine bestehende Ausbildungsförderung gemäß BAföG steht einem Stipendium von uns nicht entgegen. Eine finanzielle Doppelförderung neben einem anderen bestehenden Stipendium ist nicht möglich. Eine ideelle Förderung durch das Humanistische Studienwerk – Robert Blum bei bestehender anderweitiger finanzieller Förderung ist hingegen möglich.
